Überwachungsverfahren
Falls außergerichtlich keine Begleichung der Forderung erfolgt ist, wird durch unseren Rechtsanwalt das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Folgende Maßnahmen werden nach Bedarf und Rücksprache mit Ihnen durchgeführt:
Beantragung von Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
Klageverfahren (falls erforderlich)
Zwangsvollstreckung
Kontopfändung und Lohnpfändungen
Beantragung von Haftbefehlen
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Sie haben vor Gericht gutes Recht bekommen, eine titulierte Forderung in Händen aber Ihr Schuldner kann oder will nicht zahlen?
Wir bieten Ihnen im Überwachungsverfahren permanente Beobachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners an. Unser Team kümmert sich um die Ermittlung des Wohn,- bzw. Aufenthaltsortes sowie deren Veränderung bezüglich der sozialen Verhältnisse Ihres Schuldners, um dann unverzüglich weitergehende Maßnahmen einzuleiten, Ihre titulierte Forderung zu realisieren.
Durch diese Maßnahmen entstehen Ihnen keinerlei Kosten! Das Kostenrisiko übernehmen wir für Sie, bis der Schuldner Zahlung leistet. Sollte die Forderung durch Ihren Schuldner nicht erfüllt werden, nehmen wir die angefallenen Kosten und Auslagen zu unseren Lasten.